Sie sind bisher nur PKW gewohnt und fahren zum ersten Mal mit einem Transporter, Sprinter oder Ähnlichem? Mit Ihrem Führerschein Klasse B dürfen Sie auch Transporter bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren. Erfahrungsgemäß gewöhnen sich geübte Fahrerinnen und Fahrer auch schnell an die anderen Maße, den fehlenden Rückspiegel und die höhere Sitzposition. Machen Sie sich vor der Abfahrt mit den Funktionen und Maßen Ihres Fahrzeugs vertraut sowie mit dem Kraftstoff (Super oder Diesel?).
Wichtig: Achten Sie während der Fahrt auf die Verkehrsschilder, die sich an LKWs richten, denn diese gelten jetzt auch für Sie. Dazu gehören unter anderem Überholverbote, Fahrverbote oder eingeschränkte Durchfahrten mit Hinweisen zu maximaler Höhe oder Maximalgewicht. Solche Einschränkungen gelten zum Beispiel häufig für Brücken und Tunnel. |
Transporter be- und entladen: Vorrübergehendes Halteverbot in München beantragen
Für den Umzug oder auch das Ein- und Ausladen von sperrigen Gegenständen sind kurze Wege von und zum Parkplatz gefragt. Um wichtige Zufahrten oder auch Parkflächen für den Einsatz des Miettransporters freizuhalten, können Sie beim Bürgerservice der Stadt München ein vorrübergehendes Halteverbot beantragen. Die betreffenden Stellen kennzeichnen Sie nach der Genehmigung dann mithilfe von offiziellen, ausgeliehenen Halteverbotsschildern. Diese erhalten Sie von privaten Firmen, die Verkehrsschilder verleihen, aufstellen und sich häufig auch um die erforderlichen Genehmigungen kümmern.
Tipp: Beachten Sie die Bearbeitungszeiträume der Stadtverwaltung und beantragen Sie das vorrübergehende Halteverbot für Ihren Umzug oder Ähnliches so früh wie möglich.